Клубове Дир.бг
powered by diri.bg
търси в Клубове diri.bg Разширено търсене

Вход
Име
Парола

Клубове
Dir.bg
Взаимопомощ
Горещи теми
Компютри и Интернет
Контакти
Култура и изкуство
Мнения
Наука
Политика, Свят
Спорт
Техника
Градове
Религия и мистика
Фен клубове
Хоби, Развлечения
Общества
Я, архивите са живи
Клубове Дирене Регистрация Кой е тук Въпроси Списък Купувам / Продавам 08:04 16.05.24 
Клубове / Любители на животните / Кучета / Ротвайлер Всички теми Следваща тема Пълен преглед*
Информация за клуба
Тема Изпит за развъдна годност (за голдън гъз))
Автор @PORlLМодератор (gotenoto)
Публикувано17.04.03 11:06  



и щото си решил че ни показваш що е то колелото (ако знаеш да четеш на тоя език естествено ):




§3 Zuchthunde/Zuchtzulassung
Voraussetzungen fуеr eine Zulassung zur Zucht fuer alle RUEDEN und HUENDINNEN:

(1) Allgemeines
Es muss eine vom DRC/VDH anerkannte Ahnentafel vorliegen. Die Chip-/ Tatowiernummer des Hundes muss mit der auf der Ahnentafel eingetragenen Chip-/ Tatowiernummer uebereinstimmen. Hunde aus anderen FCI-anerkannten Zuchtvereinen muessen in das DRC-Zuchtbuch uebernommen werden. Hunde mit zuchtausschliessenden Fehlern koennen nicht zur Zucht eingesetzt werden (siehe Ziffer 10).
(2) Hueftgelenksdysplasie (HD)
Eine Zuchtzulassung kann nur erteilt werden, wenn das HD-Gutachten
A1 - 2 (HD-0) "frei"/[-]
B1 - 2 (HD-1) "Grenzfall" /[+/-]
C1 - 2 (HD-2) "leicht" (mit Auflage) / [+]
ergibt. Hunde mit mittlerer und schwerer HD (HD-D und HD-E) sind generell von der Zucht ausgeschlossen. Hunde mit leichter HD (C1-2, HD-2) duerfen nur mit einem Hund gepaart werden, der HD-frei (A1-2, HD-0) ist oder HD Grenzfall (HD-B1-2, HD-1) hat.
Die offizielle Roentgenaufnahme der Hueftgelenke darf erst nach Vollendung des ersten Lebensjahres des betreffenden Hundes angefertigt werden. Die FCI-Bestimmungen sind einzuhalten. Die Ahnentafel ist dem Roentgentierarzt vorzulegen, der diese mit dem HD-Stempel versieht. In allen Roentgenaufnahmen sind der volle Name des Hundes und die Chip-/ Tatowiernummer so einzutragen, dass sie nicht veraendert werden koennen; alternativ kann die Roentgenaufnahme eine Code-Nr. enthalten. Ist der Hund nicht identifizierbar, muss der Roentgentierarzt vor dem Roentgen einen Chip setzen. Die Roentgenaufnahmen muessen von dem vom DRC bestellten Gutachter ausgewertet werden. Auf Wunsch des Besitzers kann ein Obergutachten ueber den Zuchtwart in Auftrag gegeben werden. Dieses Gutachten ist endgueltig
(3) Ellenbogendysplasie (ED)
Eine Zuchtzulassung kann nur erteilt werden, wenn das ED-Gutachten
ED frei
ED Grenzfall
ED Grad I (leicht) (mit Auflage)
ergibt. Hunde mit ED Grad II (mittel) und ED Grad III (schwer) sind generell von der Zucht ausgeschlossen. Hunde mit ED Grad I (leicht) duerfen nur mit einem Hund gepaart werden, der ED frei ist oder ED Grenzfall hat.
Das Verfahren entspricht dem der HD-Untersuchung.
(4) Erbliche Augenkrankheiten (PRA, HC)
Eine Zuchtzulassung kann nur erteilt werden, wenn der Augenuntersuchungsbefund die Freiheit von PRA und HC ergibt.
Nicht zur Zucht zugelassen sind:
Hunde mit dem Befund nicht frei (Obergutachten entscheidet), zweifelhaft oder vorlaeufig nicht frei.
Eltern (F1 Generation) von an PRA erkrankten Hunden
direkte Nachkommen (F1-Generation) von an PRA erkrankten Hunden
bekannte PRA-Traeger
Der Befund hat eine Geltungsdauer von 12 Monaten, Stichtag ist das Datum der letzten Augenuntersuchung. Die Untersuchung ist nach Ablauf von 12 Monaten oder zumindest vor jeder Zuchtverwendung zu wiederholen und ist durch einen vom DRC zugelassenen Tierarzt durchzuführen.
(5) Zaehne
Das Gebiss eines Zuchthundes muss wie folgt beschaffen sein:
komplette Schere,
keine Zange (ein Zangengebiss liegt nur dann vor, wenn alle Zaehne auf einer Zange stehen)
An fehlenden Zaehnen werden toleriert: je zwei P1 und M3. Zusaetzlich darf maximal 1 anderer Zahn fehlen, jedoch nicht P4 oben und M1 unten. Hunde mit fehlenden Zaehnen (ausser P1 und M3) erhalten eine Zuchtzulassung mit Auflagen, d.h. sie duerfen nur mit Hunden mit vollstaendigem Gebiss (42 Zaehne) gepaart werden.
(6) Wesenstest und Jugendpruefung fuer Retriever (JP/R)
a) Der Nachweis eines bestandenen Wesenstestes nach Schweizer Muster im Alter von mindestens 9 Monaten (Wesenstestordnung) ist Voraussetzung für eine Zuchtzulassung.
Ein nicht bestandener Wesenstest kann nur durch einen bestandenen, 2. Wesenstest korrigiert werden.
Dieser 2. Wesenstest wird von einem anerkannten Zuchtrichter und von einem Wesensrichter gemeinsam durchgeführt. Die Durchführung dieses 2. Wesenstests ist in der Durchführungsverordnung für Wesenstests geregelt. Die Teilnahme am Wesenstest wird in der Ahnentafel/Leistungsheft vermerkt.
oder
b) Der Nachweis einer bestandenen Jugendprüfung für Retriever (JP/R) ist Voraussetzung für eine Zuchtzulassung. Für diese Hunde entfällt Absatz 8.
Eine nicht bestandene Jugendprüfung für Retriever (JP/R) kann entsprechend der Jugendprüfungsordnung wiederholt werden.
(7) Nachweis der Schussfestigkeit
Der Nachweis der Schussfestigkeit muss durch einen in der VDH- bzw. JGHV-Richterliste eingetragenen Richter durchgeführt werden.
(8) Nachweis einer über den Wesenstest hinausgehenden Prüfung
Mindestens ein Paarungspartner muss eine über den Wesenstest hinausgehende Prüfung nachweisen.
Anerkannt werden: alle jagdlichen Prüfungen, Dummyprüfungen, Rettungshundeprüfung, Begleithundeprüfung, Fährtenhundeprüfung sowie vergleichbare ausländische Prüfungen.
Golden Retriever, die keine der oben genannten Prüfungen nachweisen können, erhalten eine Zuchtzulassung mit Auflage: sie dürfen nur mit Hunden gepaart werden, die eine der oben genannten Prüfungen nachweisen können.
(9) Formwertbeurteilung
Zuchtzulassungsprüfungen werden vom DRC ausgeschrieben. Einzelbewertungen bedürfen der schriftlichen Genehmigung der Zuchtkommission. Sie werden nur in begründeten Ausnahmefällen erteilt.
Die Meldung zur Formwertbeurteilung erfolgt auf einem DRC-Meldebogen. Die Formwertbeurteilung erfolgt durch einen vom VDH zugelassenen Zuchtrichter auf einer vom DRC dafür benannten Veranstaltung. Es muss mindestens die Note "sehr gut" erreicht werden. Hunde mit der Formwertnote "gut" dürfen nur unter den gemäß § 3 Pkt. 11/3 genannten Bedingungen zur Zucht zugelassen werden. Der Zuchtrichter ist bei der Beurteilung nur dem FCI-Standard für Golden Retriever sowie dieser Zuchtordnung unterworfen. Mindestalter für Rüden und Hündinnen: 12 Monate.
Die Formwertbeurteilung kann wiederholt werden.

(10) Zuchtausschließende Fehler
Unter anderem schließen folgende Fehler eine Zuchtzulassung aus:
Fehlen eines oder beider Hoden im Hodensack
Entropium
Ektropium
vererblicher Grauer Star (HC)
fortschreitender Netzhautschwund (GPRA und CPRA)
Zahnfehler: Stellungsanomalien, die mit einer Verkürzung des Ober- (Vorbiss) oder Unterkiefers (Rückbiss) einhergehen.
und andere erbliche Krankheiten

(11) Zuchtzulassung
Hundebesitzer, deren Hund alle Anforderungen für eine Zuchtzulassung erfüllt, können bei Vorlage folgender Unterlagen in Form von 2 Kopien eine Zuchtzulassung beim Zuchtwart oder dessen Beauftragen beantragen:
Original-Ahnentafel und 2 Kopien
Bescheinigung über Teilnahme am Wesenstest oder bestandene JP/R
Formwertbeurteilung (Hunde mit der Formwertnote "gut" dürfen nur zur Zucht zugelassen werden, wenn sie eine der folgenden Prüfungen bestanden haben: BLP, RGP sowie adäquate ausländische Prüfungen, die zum Start in der Gebrauchshundeklasse berechtigen.
HD-Gutachten
ED-Gutachten
Augenuntersuchungsbefund (nicht älter als ein Jahr)
Nachweis der Schussfestigkeit (ausgestellt von einem JGHV- oder VDH-Richter)
Der Antrag auf Zuchtzulassung muss mindestens 4 Wochen vor dem geplanten Deckakt gestellt werden.
Die Zuchtzulassung wird nach Vorliegen aller Einzelergebnisse vom Zuchtwart ausgesprochen. Er ist berechtigt, Zuchtzulassungen zu erteilen:
ohne Auflage
mit Auflage (z. B. wegen HD C1/C2, Formwert gut, fehlenden Nachweises einer Prüfung, wegen fehlender Zähne etc.).
Nach Erteilung der Zuchtzulassung, werden alle Unterlagen im Original sowie die Zuchtzulassungsbescheinigung per Nachnahme an den Besitzer gesandt. Die Zuchtzulassung wird erst nach Eingang beim Züchter rechtskräftig. Bereits erteilte Zuchtzulassungen kann die Zuchtkommission vorübergehend oder für immer, auch in Verbindung mit Auflagen, einziehen.
(12) Veröffentlichung der Ergebnisse
Sämtliche Ergebnisse nach §3 Abs. 2, 3, 4, 6, werden veröffentlicht.


KOLKOTO - ТОЛКОВА

Редактирано от @PORlL на 17.04.03 11:26.



Цялата тема
ТемаАвторПубликувано
* Изпит за развъдна годност (за голдън гъз)) @PORlLМодератор   17.04.03 11:06
. * Re: Изпит за развъдна годност (за голдън гъз)) Kpaceн   17.04.03 11:12
. * Re: Изпит за развъдна годност (за голдън гъз)) Golden eyes   17.04.03 12:04
. * Re: Изпит за развъдна годност (за голдън гъз)) Kpaceн   17.04.03 12:20
. * Re: Изпит за развъдна годност (за голдън гъз)) Golden eyes   17.04.03 18:18
. * Няма... Kpaceн   17.04.03 18:21
Клуб :  


Clubs.dir.bg е форум за дискусии. Dir.bg не носи отговорност за съдържанието и достоверността на публикуваните в дискусиите материали.

Никаква част от съдържанието на тази страница не може да бъде репродуцирана, записвана или предавана под каквато и да е форма или по какъвто и да е повод без писменото съгласие на Dir.bg
За Забележки, коментари и предложения ползвайте формата за Обратна връзка | Мобилна версия | Потребителско споразумение
© 2006-2024 Dir.bg Всички права запазени.