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Информация за клуба
Тема WESENSTEST DRC(тест за характер в Герм. Ретр.Клуб)
Автор @PORlLМодератор (gotenoto)
Публикувано17.04.03 10:39  



СКОРО ЩЕ ГЛЕДАМ ДА ПОПРЕВЕДА НЕКОИ НЕЩА:

Wesenstest


Zweck des Wesenstests

Der Retriever soll ein idealer Familienhund und ein vorzüglicher Apporteur sein, der allen erdenklichen Alltagssituationen sicher gewachsen ist. Seine Freundlichkeit und Sicherheit im Umgang mit Menschen sind unverzichtbare Rassemerkmale. Da es als erwiesen gilt, dass sich psychische Anlagen ebenso vererben wie physische, kommt der wesensmäßigen Selektion des Zuchthundes eine besondere Bedeutung zu. Um den Wesensstandard des Retrievers zu gewährleisten, ist eine entsprechende Überprüfung des Junghundes erforderlich. Dies geschieht im DRC seit vielen Jahren durch den Wesenstest nach Schweizer Muster. Der Test deckt sich im Wesentlichen mit den Empfehlungen im "Leitfaden für Wesensrichter" von Prof. Dr. Dr. h.c. Eugen Seiferle, unter Berücksichtigung der besonderen rassetypischen Veranlagung des Retrievers.

Voraussetzungen für die Teilnahme
Um an einem Wesenstest teilnehmen zu können, muss der Hund mind. 9 Monate alt und sollte geschlechtsreif sein. Läufige Hündinnen, kranke oder verletzte Hunde können nicht teilnehmen.

Ablauf des Wesenstests
Zum Wesenstest sollte der Hund von seiner Bezugsperson, also der Person, zu der er das größte Vertrauen hat, vorgestellt werden. Während des gesamten Wesenstests bewegt sich der Hund frei - also ohne Leine und ohne spezielle Kommandos. Der Test besteht aus folgenden Elementen:

Spaziergang mit dem Hund über eine Wiese / ein Feld
Spaziergang durch eine Gruppe von fremden Menschen
Spiel Besitzer - Hund
Spiel einzelner fremder Menschen mit dem Hund
Verhalten in der Menschenmenge
Verhalten gegenüber optischen und akustischen Reizquellen
Schusstest

Wesenstest-Ordnung im DRC
(Stand 15.01.2001 gültig mit Veröffentlichung in CZ 2/01)

I.) Zweck des Wesenstests
Der Retriever soll ein idealer Familienhund und ein vorzüglicher jagdlicher Apporteur sein, der allen erdenklichen Alltagssituationen sicher gewachsen ist. Seine Freundlichkeit und Sicherheit im Umgang mit Menschen sind unverzichtbare Rassemerkmale. Da es als erwiesen gilt, dass sich psychische Anlagen ebenso vererben wie physische, kommt der wesensmäßigen Selektion des Zuchthundes eine besondere Bedeutung zu.

Um den Wesensstandard des Retrievers zu gewährleisten, ist eine dementsprechende Überprüfung des Junghundes erforderlich. Dies geschieht im DRC seit vielen Jahren durch den Wesenstest nach Schweizer Muster. Der Test deckt sich im Wesentlichen mit den Empfehlungen im "Leitfaden für Wesensrichter" von Prof. Dr. Dr. h.c. Eugen Seiferle, unter Berücksichtigung der besonderen rassetypischen Veranlagung des Retrievers.

II.) Veranstaltung des Wesenstests
1. Die veranstaltende Landesgruppe muss einen Wesenstest rechtzeitig in der Clubzeitung ausschreiben.

2. Die Landesgruppe beauftragt einen verantwortlichen Sonderleiter mit der Organisation.

3. Die Meldung ist durch den Eigentümer oder Führer des betreffenden Hundes einzureichen.

4. Eigentümer und Führer unterwerfen sich mit Abgabe der Meldung den Bestimmungen der jeweils gültigen Durchführungsordnung.

5. Der Hund sollte geschlechtsreif sein und muss mindestens 9 Monate alt sein.

6. Er sollte von der Person geführt werden, zu der die engste Bindung besteht. (Vorstellung des Hundes durch mehrere Bezugspersonen ist nicht sinnvoll, da dies den Ablauf der Prüfung erschwert.)

7. Vor Testbeginn muss der Eigentümer/Führer dem Sonderleiter Original-Ahnentafel und Impfpass (Nachweis der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen rechtzeitigen und noch wirksamen Impfung) aushändigen. Der Hundeführer hat für die zweifelsfreie Identifizierung des Hundes selbst Sorge zu tragen. Geschieht dies nicht, besteht unter Verfall des Nenngeldes kein Anspruch auf Prüfung des betreffenden Hundes.

8. Zu einem Wesenstest dürfen je Prüfungstag und Richter nicht mehr als zehn Hunde vorgestellt werden. In der Ausschreibung ist anzugeben, wieviel Hunde der Richter prüft.

9. Züchter, Ausbilder bzw. Personen, die einem Hund vertraut sind, sollten bei dessen Prüfung nicht als Helfer fungieren.

10. Das Testgelände soll allen Hunden unbekannt sein.

III.) Durchführung des Wesenstests
1. Der Hundeführer hat nur vor Beginn des Wesenstests die Möglichkeit, die Nennung seines Hundes zurückzuziehen (unter Verfall des Nenngeldes).

2. Der Wesensrichter ist verpflichtet, Bedenken bezüglich der Teilnahme eines Hundes am Wesenstest (z.B. kurzfristiger Besitzerwechsel...) dem Hundeführer vor dem Testbeginn mitzuteilen.

3. a) Es liegt im Ermessen des Wesensrichters, einen Hund in jeder Phase des Wesenstestes zurückzustellen:

1. wenn sich ein bis dahin als sicher gezeigter Hund nicht auf den Rücken legen lässt

2. wenn sich ein Hund - während des Wesenstests - verletzt.

Der Test kann jederzeit wiederholt werden.

b) Ein nicht bestandener Wesenstest kann wiederholt werden. Zur Revidierung des 1. Urteils muss der Hund an einem Wesenstest teilnehmen, der sowohl von einem anerkannten Zuchtrichter als auch von einem Wesensrichter durchgeführt wird.

c) Ein bestandener Wesenstest kann nicht wiederholt werden.

4. Der Wesensrichter kann den Test abbrechen, wenn der Hund eine oder mehrere der Eigenschaften, die zum Nichtbestehen führen, stark ausgeprägt zeigt, und wenn eine Fortsetzung des Tests eine unverantwortliche Belastung für den Hund darstellt. Der Test gilt dann als nicht bestanden.

Durchführung des Wesenstests
Durchführung des Wesenstests
1) Befragung

2) Spaziergang nach anfänglicher Aufforderung ohne weitere Kommandos

3) Fußgängerzone Hund soll durch die Menschengruppe, nicht nur außen herum

4) Rückenlage der Führer legt den Hund möglichst sanft auf den Rücken, notfalls der Wesensrichter

5) Spiel mit dem Führer a) ohne Gegenstand

b) der Führer (nicht der Richter) wirft einen Ball, Stock o.ä. (Rehlauf) ohne Kommando

c) der Richter kann ebenfalls Gegenstände werfen

6) Spiel mit Fremdpersonen immer nur einzelne Fremde spielen mit dem Hund ohne Gegenstand

sowohl weibliche, als auch männlich Personen, wobei sich der Hund anfassen lassen sollte

7) Kreis erst langsam schließen, beim 2. Mal schneller

weder rennen, noch springen, noch dabei in die Hände klatschen

jede Bedrohung des Hundes ist zu unterlassen

der Kreis sollte aus 8 - 15 Personen bestehen

8) Parcours Je 3 - 5 optische und 3 - 5 akustische Reize

Die Entfernung der einzelnen Gegenstände muss mind. 25 m betragen

9) Schuss Schreckschusskaliber 9mm

alle anderen Kaliber, sowie Schrot, sind untersagt

IV.) Wesenstest-Bestimmungen
1. Die Reihenfolge der einzelnen Testsituationen entspricht dem von Prof. Seiferle erarbeiteten "Leitfaden für Wesensrichter". Ergänzung: Durchführung des Wesenstests.

2. Der zu prüfende Hund muss alle auf dem Beurteilungsbogen aufgeführten Teile des Tests absolvieren.

3. Ergänzende Testsituationen können vom Wesensrichter bei Bedarf eingefügt werden.

4. Der Hund besteht den Wesenstest nicht, wenn Misstrauen oder Kampftrieb in sehr ausgeprägtem (++) Maße vorhanden sind.

Der Hund besteht den Test nicht, wenn eine der folgenden Eigenschaften in ausgeprägtem Maße (+) oder drei dieser Eigenschaften mehr oder weniger (+/-) vorhanden sind: Unsicherheit, Ängstlichkeit, Scheue, Schreckhaftigkeit, Nervosität, angstbedingte Schärfe, sicherheitsbedingte Schärfe, Schussscheue.

5. Ebenso gilt der Test als nicht bestanden, wenn der Hundeführer den Test abbricht.

V.) Eintragung und Berichterstattung
1. Der Wesensrichter trägt seine Beurteilung bezüglich des Verhaltens des Hundes während des Tests in den Beurteilungsbogen ein. Das Urteil wird dem Hundeführer erläutert.

2. Das Prüfungsergebnis ist vom Wesensrichter unter Angabe von Ort und Datum in die Original- Ahnentafel einzutragen.

3. Die Zurückstellung eines Hundes wird mit Angabe des Grundes eingetragen.

4. Der Wesensrichter ist dafür verantwortlich, dass die Eintragung in die Original-Ahnentafel bei allen Hunden erfolgt, die zum Test angetreten sind.

VI.) Ordnungsvorschriften
1. Der Wesensrichter trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung des Wesenstests; der Sonderleiter für die Organisation.

2. Alle am Wesenstest teilnehmenden Personen müssen den Anordnungen des Wesensrichters und des Sonderleiters Folge leisten.

3. Grundsätzlich werden Rüden vor Hündinnen geprüft.

4. Hunde, die nicht geprüft werden, sind in gebührendem Abstand zum Gelände zu halten, um die ordnungsgemäße Durchführung des Tests nicht zu behindern.

5. Falls ein Wesensrichter einen Hund seiner Nachzucht geprüft hat, darf dieser Wesenstest nicht in die Ahnentafel eingetragen werden, sondern ist als ungültig zu erklären; denn es ist nicht zulässig, dass ein Wesensrichter einen eigenen Hund, den Hund eines Familienangehörigen, einen von ihm ausgebildeten oder von ihm gezüchteten Hund richtet. Gleiches gilt für Nachkommen seines eigenen Zuchtrüden in erster Generation.

5.I Befangenheitsklausel:

Der Wesensrichter darf die Durchführung eines Wesenstestes für einen einzelnen Hund ablehnen, wenn sich für den Wesensrichter, der Person des Führers bzw. des Eigentümers oder aus seinen Kenntnissen über den Hund heraus wichtige Gründe ergeben, sich für befangen zu halten.

6. Ein Sonderleiter darf auf einer von ihm geleiteten Prüfung keinen Hund führen.

7. Falls das festgesetzte Nenngeld für einen Hund nicht bis zum Nennungsschluss beim Sonderleiter eingegangen ist, besteht ebenfalls kein Anspruch auf Zulassung zum Wesenstest.

8. Das Nenngeld für gemeldete, aber nicht erschienene bzw. nicht geprüfte Hunde wird nicht zurückgezahlt.

9. Vom Wesenstest kann nach Ermessen des Wesensrichters, unter Verlust des Nenngeldes, ein Hund ausgeschlossen werden, wenn:

a) bei der Nennung wissentlich falsche Angaben gemacht wurden,

b) der Hund bei Aufruf nicht anwesend ist,

c) der Hundeführer sich nicht an die Anweisungen des Wesensrichters und Sonderleiters hält.

10. Nicht geprüft werden:

a) Hunde, die jünger sind als 9 Monate,

b) läufige Hündinnen,

c) kranke oder verletzte Hunde,

d) Hunde, deren Verhalten durch Medikamente (z.B. Reisetabletten) beeinträchtigt sein könnte. Ebenfalls sollten Hunde, die am selben Tage bzw. Wochenende auf einer Arbeitsprüfung oder Begleithundeprüfung geführt wurden, nicht geprüft werden.

für den Vorstand: Herr W. Lühring
für die Wesensrichter: Frau E. Weißenborn





ето и малко от АНГЛИЯ за развъждането:
Health Matters
Golden Retrievers are generally a very healthy breed and as long as they are fed and exercised correctly should live long, healthy and happy lives.

Like most breeds, they are subject to some genetic disorders,and for some of these, health schemes organised jointly by the Kennel Club and the British Veterinary Association are in operation.

HIP DYSPLASIA
Golden Retrievers are subject to Hip Dysplasia, and a BVA/KC scheme is in operation to assess the degree of hip dysplasia a dog has. Dogs are X-rayed, and the plates are scored by a panel of specialists. This only needs to be done once in the dogs life, and it is recommended that the dog is at least 12 months of age before assessment. Each hip is assessed independently and a score is given for each hip (i.e. 8-9 = 17) Some people will quote the combined score (17), some the score for each side (8-9). The best score you can get is 0-0 (very very rare) and the worst is 53-53 (also very very rare). The average score for the breed is a cumulative score of just under 20.

ELBOW DYSPLASIA
This is a very new scheme that has recently been introduced and you may find some breeders have had their breeding stock checked and some not. This entails X-raying the dogs elbows, and submitting the plates to a panel of specialists for assessment. A score is given for each elbow from 0 to 3, 0 being completely clear, and 3 being badly affected.

EYE PROBLEMS
There are various conditions that Goldens are susceptible to, some very serious such as Progressive Retinal Atrophy (PRA) and Hereditary Cataract (HC). Both these conditions are sight affecting and no animal having these conditions should be bred from. There are some conditions which are not sight affecting which are also included in the test, i.e. Multifocal Retinal Dysplasia (MRD) and Post Polar Cataract (PPC).

Once again there is a BVA/KC Scheme for Eyes and breeders are strongly recommended to use this. There is also a European Scheme in operation, and dogs may be assessed under this scheme.

If you would like more information on these conditions, the following pamphlets are available.

Hip Dysplasia in dogs:
A guide for dog owners.
by John Foster BVSc, CertVOphthal, MRCVS
Available from the BVA, (Canine Health Schemes),
7 Mansfield St. London, W1M 0AT.

The BVA/KC scoring scheme for control of hip dysplasia:
Interpretation of criteria.
By Christine Gibbs, BVSc, PhD, DVR, MRCVS.
Available from the BVA, (Canine Health Schemes),
7 Mansfield St. London, W1M 0AT.

Hereditary eye disease in dogs:
Conditions covered by the BVA/KC/ISDS Eye scheme.
Available from the BVA, (Canine Health Schemes),
7 Mansfield St. London, W1M 0AT.

Hereditary eye disease in dogs:
A guide for dog owners.
By John Foster BVSc, CertVOphthal, MRCVS
Available from the BVA, (Canine Health Schemes),
7 Mansfield St. London, W1M 0AT.

A Golden's temperament is its biggest asset, and that is the most important point of all!

KOLKOTO - ТОЛКОВА

Клуб :  


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